Bestellinformationen

eShop Registrierung

Um im eShop bestellen zu können, müssen Sie sich anmelden. Die Anmeldung erfolgt ganz einfach in 2 Schritten:

1: Füllen Sie das Registrierungs-Formular aus.
Als Neukunde benötigen wir hier von Ihnen wichtige Angaben wie Rechnungsadresse, Lieferadresse, Ansprechpartner usw. Nachdem Sie einmal vollständig registriert sind, ist eine Eingabe dieser Daten bei den Bestellvorgängen nicht mehr notwendig.

2: Bestätigen Sie Ihre Angaben.
Nach dem Absenden Ihres Registrierungsformulars erhalten Sie eine E-Mail zur Bestätigung. Klicken Sie bitte den Link in der E-Mail an, um Ihre Anmeldung für den eShop zu aktivieren.

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Bestellmöglichkeiten im eShop

Sie haben 2 verschiedene Möglichkeiten im eShop zu bestellen:
> Sie rufen sich Ihr gewünschtes Produkt auf und legen es direkt in den Warenkorb
> Die Bestellnummer ist Ihnen bekannt. Dann geben Sie diese direkt über Quick Order ein.
  

eShop Hotline

Fragen zu Ihrer Bestellung, zur Lieferung, zum eShop im Allgemeinen oder zu unseren Produkten beantworten wir Ihnen auf Wunsch telefonisch oder per E-Mail. Wenn Sie eine persönliche Beratung benötigen, vermitteln wir Ihnen auch gerne den Kontakt zu einem unserer Außendienstmitarbeiter. Sie erreichen uns von
Montag bis Donnerstag von 07:30 bis 16:30 Uhr und Freitag von 07:30 bis 12:00 Uhr unter:

Telefon: +43 1 890 13 64 0
Fax: +43 1 890 13 64 20
E-Mail: office@eppendorf.at

Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen (AGB)

Eppendorf Austria GmbH: im Folgenden kurz Eppendorf
Auftraggeber/Käufer: im Folgenden kurz Kunde

1. Geltung, Vertragsabschluss
1.1 - Für alle Lieferungen/Leistungen von Eppendorf gelten ausschließlich die nachfolgenden Geschäftsbedingungen. Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie von Eppendorf schriftlich bestätigt werden und gelten lediglich für den konkreten Geschäftsfall. Mit Auftragserteilung an uns, spätestens mit Annahme un- serer Lieferung/Leistung gelten unsere Geschäftsbedingungen vom Kunden als akzeptiert.
1.2 - Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden in seiner Bestellung werden von Eppendorf nicht akzeptiert, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anderes vereinbart wird. Eines besonderen Widerspruchs gegen die AGB des Kunden bedarf es nicht.
1.3 - An Eppendorf gerichtete Erklärungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform (auch Telefax oder E-Mail). Mündliche Bestellungen und Vereinbarungen sowie mündliche Nebenabreden und Zusicherungen werden erst durch schriftliche Be- stätigung durch Eppendorf rechtsverbindlich. Die einzige ordnungsgemäße Zustelladresse für Schriftstücke an Eppendorf Aus- tria ist der Firmensitz von Eppendorf in der Ignaz-Köck-Straße 10, 1210 Wien. Der Zustellung an eine andere Anschrift wird  nicht zugestimmt und entfaltet diese keine Rechtswirkung.
1.4 - Bei einer auf elektronischem Weg bestellten Ware - insbesondere im web-shop - werden wir den Zugang der Bestellung des Kunden bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt jedoch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Annahme der Bestellung erfolgt vielmehr erst durch Versenden der bestellten Ware, sofern nicht im Einzelfall eine ausdrückliche, schriftliche Annahme der Bestellung durch Eppendorf erfolgt. Der Kunde hat spätestens bei der Bestellung eine Adresse für elektronische Post (E-Mail-Adresse) anzugeben, deren technische Funktionsfähigkeit er vom Zeitpunkt der Bestellung bis zur vollständigen Erfüllung des Vertrages zusichert. Mitteilungen von Eppendorf können bis auf Widerruf oder Änderungsmitteilung durch den Kunden per E-Mail an die genannte E-Mail-Adresse erfolgen. Mitteilung per E-Mail gelten nach ihrer Absendung als beim Kunden zugegangen, sofern der Kunden nicht den Nachweis erbringt, dass eine an ihn abgesendete Mitteilung aus Gründen, die außerhalb seiner Sphäre liegen, bei ihm nicht eingegangen ist.
1.5 - Bei offenkundigen Schreib-, Druck- und/oder Rechenfehlern sind wir zum Rücktritt berechtigt, solange nicht auf beiden Seiten vollständig erfüllt ist; dies vorbehatlich der gesetzlichen Rechte zur Geltendmachung von Willensmängeln.
1.6 - Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

2. Preise, Zahlungsbedingungen, Eigentumsvorbehalt
2.1 - Unsere Preise sind Netto-Preise in Euro ab Werk/Lager zuzüglich Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. Es gelten die im Zeitpunkt der Bestellung angegebenen Preise. Mangels Preisangabe erfolgt die Berechnung nach der am Liefer- bzw Leistungstag gültigen Preisliste von Eppendorf. Der Kunde stimmt der Übermittlung von Rechnungen im elektronischen Weg zu.
2.2 - Der Kaufpreis ist sofort mit Lieferung/Leistung und ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungenen schriftlich vereinbart werden. Bei Bestellung im Online-Shop ist der Kaufpreis im Voraus zur Zahlung fällig, sofern nicht andere Zahlungsbedingungen eingeräumt werden. Unbeschadet eines eingeräumten Zahlungszieles hat Eppendorf das Recht, alle noch ausstehenden Lieferungen/Leistungen nur gegen sofortige Barzahlung vorzunehmen, wenn der Kunde in Zahlungsverzug gerät oder Eppendorf nach Vertragsabschluss Umstände bekannt werden, aus denen sich eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden ergibt.
2.3 - Bei Zahlungsverzug des Kunden werden Verzugszinsen iHv 10 % p.a. oder höhere gesetzliche Verzugszinsen verrechnet. Weiters verpflichtet sich der Kunde für den Fall des Zahlungsverzugs, Eppendorf die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls gem § 458 UGB Betreibungskosten iHv € 40,00, sowie gem § 1333 Abs. 2 ABGB die notwendigen und zweckentsprechenden Kosten außerge- richtlicher Betreibungs- oder Einbringungsmaßnahmen, zB. Kosten infolge Beauftragung eines Inkassoinstitutes oder Rechts- anwaltes. Davon unberührt bleiben weitergehende Rechte und Forderungen von Eppendorf.
2.4 - Hat Eppendorf mit dem Kunden eine Ratenzahlung vereinbart, ist Eppendorf im Falle nicht fristgerechter Zahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen berechtigt, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern (Terminsverlust).
2.5 - Gegen Forderungen von Eppendorf kann der Kunde nur aufrechnen, wenn seine Gegenforderung von Eppendorf schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt ist.
2.6 - Die von Eppendorf gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises einschließlich aller Nebenverbindlichkeiten im Eigentum von Eppendorf. Der Kunde hat uns unverzüglich schriftlich von allen Zugriffen Dritter auf die Ware, sowie von allfälligen Beschädigungen oder einem Besitzwechsel zu verständigen. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist eine Veräußerung, Verpfändung oder anderweitige Überlassung der Ware nur zulässig, wenn der Kunde den Namen und die Ge- schäftsanschrift des Käufers/Berechtigten bekannt gibt und Eppendorf diesem Rechtsgeschäft zustimmt. Im Falle der Weiter- veräußerung gilt die Kaufpreisforderung schon jetzt als an Eppendorf abgetreten und ist Eppendorf jederzeit befugt, den Dritt- schuldner von dieser Abtretung zu verständigen. Gleichzeitig ist der Kunde in diesem Fall verpflichtet, einen entsprechenden Vermerk in seinen Büchern oder auf seinen Fakturen anzubringen. Nach der Abtretung ist der Kunde zur Einziehung der Forde- rung ermächtigt; Eppendorf behält sich jedoch vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. Im Falle des Zahlungsverzugs des Kunden ist Eppendorf berechtigt, die vorbehaltsware vom Kunden zurückzufordern.

3. Lieferung/ Leistung durch Eppendorf
3.1 - Es gilt eine angemessene Lieferfrist als vereinbart; wir führen unsere Lieferungen/Leistungen ohne unnötigen Aufschub aus. Angegebene Liefer- und Leistungsfristen von Eppendorf gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als an- nähernd und sind unverbindlich. Teillieferungen sind zulässig.
3.2 - Befindet sich Eppendorf in Verzug, kann der Kunde vom Vertrag nur zurücktreten, nachdem er Eppendorf schriftlich eine Nachfrist von zumindest 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Nichterfüllung oder Verzug, auch in Form von Vertragsstrafen, sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Eppendorf durch den Kunden.
3.3 - Verzögert sich die Lieferung/Leistung von Eppendorf aus Gründen, die diese nicht zu vertreten hat, wie bei Ereignissen höherer Gewalt und anderen unvorhersehbaren, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbaren Ereignissen (Streiks, Betriebs- und Verkehrsstörungen und hoheitliche Verfügungen), ruhen die Lieferverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und verlängern sich die Fristen entsprechend. Sofern solche Verzögerungen mehr als zwei Monate andauern, sind der Kunde und Eppendorf berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
3.4 - Der Versand/Transport erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden ab Werk/Lager, die Gefahr geht auf den Kunden über mit Übergabe der bestellten Ware an das von Eppendorf ausgewählte Beförderungsunternehmen, spätestens jedoch mit Verlassen des Werkes/Lager. Bei Bestellung mehrerer Produkte kann es aus verpackungstechnischen Gründen zu Teillieferungen kom- men. Kosten, die durch Annahmeverzug von bestellten Waren entstehen, gehen zu Lasten des Kunden.
3.5 - Verpackungsmaterialien werden von Eppendorf nur bei gesetzlicher Verpflichtung zurückgenommen. Sofern Eppendorf eine Rücknahmeverpflichtung nach den Bestimmungen der Elektroaltgeräteverordnung trifft, erfolgt eine Rücknahme eines Altgeräts gegen Verrechnung einer Aufwandsentschädigung von € 200,00 für die Finanzierung der Sammlung oder Behandlung.

4. Haftung von Eppendorf
4.1 - In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung von Eppendorf für Sach- oder Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden handelt. Der Haftungsausschluss gilt auch für anwendungstechnische oder sonstige Beratungsleistung in jedweder Form. Eine Haftung von Eppendorf für Personenschäden des Kunden besteht in Fällen leichter Fahrlässigkeit nur, soweit Deckung aus der bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung besteht, und zwar betragsmäßig beschränkt bis zur Höhe der Versicherungssumme von € 1,5 Mio.
4.2 - In Fällen grober Fahrlässigkeit besteht eine Haftung von Eppendorf für Sach- oder Vermögensschäden des Kunden nur, soweit Deckung aus der bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung besteht, und zwar betragsmäßig beschränkt bis zur Höhe der Versicherungssumme von € 1,5 Mio. Das Vorliegen grober Fahrlässigkeit von Eppendorf hat der geschädigte Kunde zu beweisen. Für den Fall, dass der Kunde einen Anspruch auf Leistung aus einer Versicherung für den entstandenen Schaden hat, ist dieser Betrag auf den geltend gemachten Schadenersatzanspruch voll anzurechnen.
4.3 - Der Kunde hat die für die Verwendung und Verarbeitung von Produkten maßgebenden Gebrauchsanweisungen bzw Verarbeitungsrichtlinien, Sicherheitsdatenblätter und allgemein anerkannten Regeln udgl zu beachten. Bei Verstoß gegen diese durch den Kunden wird einerseits die Kausalität dieses Verstoßes für einen eingetretenen Schaden und andererseits die Mängelfreiheit der Lieferung/Leistung durch Eppendorf vermutet.
4.4 - Der Haftungsausschluss gemäß Punkt 4.1 und 4.2 gilt nicht im Falle einer Ersatzpflicht nach dem PHG. Allfällige Regressforderungen von Kunden oder Dritten gegenüber Eppendorf aus dem Titel "Produkthaftung" gemäß PHG sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler von Eppendorf verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.
4.5 - Schadenersatzansprüche des Kunden sind bei sonstigem Ausschluss binnen 12 Monaten ab Lieferung/Leistung gerichtlich geltend zu machen.

5. Gewährleistung von Eppendorf
5.1 - Zeichnungen, Abbildungen, Maße und Gewichte der von uns angebotenen Produkte in Katalogen, Prospekten oder Merkblättern oä. sind ebenso wie Muster- oder Probestücke als Richtwerte zu verstehen und daher nur annähernd, sofern sie nicht aus- drücklich als verbindlich bezeichnet worden sind. Produktionsbedingte Abweichungen sind vom Kunden zu akzeptieren, sofern das zugrundeliegende Muster genehmigt wurde oder die Abweichungen nicht wesentlich sind. Der Kunde hat die für die Ver- wendung und Verarbeitung von Produkten maßgebenden Gebrauchsanweisungen oä. von Eppendorf zu beachten.
5.2 - Allfällige Mängel hat uns der Kunde unverzüglich nach Erhalt der Lieferung/Leistung, spätestens innerhalb von fünf Tagen ab Lieferung/Leistung, verdeckte Mängel unmittelbar nach Erkennen derselben, schriftlich unter Beschreibung des Mangels anzuzeigen; andernfalls gilt die Ware als genehmigt und ist die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen.
5.3 - Ist eine Lieferung/Leistung mangelhaft, so erfolgt die primäre Gewährleistung nach Wahl von Eppendorf durch Verbesserung, Austausch oder Gutschrift bis zum Wert der beanstandeten Ware bzw des Auftrages. Die mangelhafte Ware ist vom Kunden unverzüglich zurückzusenden. Reklamationen berechtigen den Kunden nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern höchstens des halben Rechnungsbetrages der vom Mangel betroffenen Lieferung/Leistung, jedoch längstens bis zur Ersatzlieferung. Der Kunde hat Eppendorf ein Muster der beanstandeten Lieferung zur Verfügung zu stellen. Bei ungerechtfertigten Mängelrü- gen hat der Kunde sämtliche mit der Prüfung der behaupteten Mängel verbundenen Kosten Eppendorf zu ersetzen.
5.4 - Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Lieferung/Leistung. Das Recht zum Regress gegenüber Eppendorf gemäß § 933b Abs. 1 ABGB erlischt sechs Monate nach Lieferung/Leistung; danach besteht keine Haftung mehr aufgrund eines Rückgriffanspruchs des Kunden.

6. Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte / Unterlagen
6.1. - Sofern ein Dritter wegen der Verletzung von Schutzrechten durch von Eppendorf erbrachte, vertragsgemäß genutzte Lieferungen/Leistungen gegen den Kunden berechtigte Ansprüche erhebt, wird Eppendorf im Rahmen der Gewährleistung gemäß Punkt 5. nach eigener Wahl auf eigene Kosten für die betreffenden Lieferungen/Leistungen entweder ein Nutzungsrecht erwirken, sie so ändern, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird, oder austauschen. Ist dies nicht zu angemessenen Bedingungen möglich, so stehen dem Kunden die gesetzlichen Wandlungsrechte zu.
6.2. - Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit die Schutzrechtsverletzung durch spezielle Vorgaben des Kunden, durch eine von Eppendorf nicht voraussehbare Anwendung oder dadurch verursacht wird, dass die Lieferung/Leistung vom Kunden verändert oder zusammen mit nicht von Eppendorf gelieferten Waren eingesetzt wird.
6.3. - Der Kunde hat dafür einzustehen, dass von ihm vorgelegte Ausführungszeichnungen in Schutzrechte Dritter nicht eingreifen; er hat Eppendorf bei Regressansprüchen schadlos zu halten.
6.4. - Der Kunde verpflichtet sich, die Lieferung/Leistung nur im Rahmen des vertraglich und/oder gesetzlich Erlaubten zu verwenden und allfällige Lizenzbedingungen strikt einzuhalten. Dies gilt ebenso für Rechte von Eppendorf an seiner Web-Seite und deren Inhalten wie Texte, Grafiken, Logos, Marken, Titel, Programme, Preiszusammenstellungen und sonstige Leistungen. Von Ep- pendorf übergebene Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht oder vervielfältigt oder anders als für den vereinbarten Zweck verwendet werden.

7. Datenschutz
Der Kunde erklärt sich bei jederzeitiger Widerruflichkeit damit einverstanden, dass Eppendorf die vom Kunden bekannt gegebenen persönlichen Daten (Name, Adresse, E-Mail, Kontoverbindung, etc.) für Zwecke der Vertragsabwicklung und Betreuung des Kunden automationsunterstützt ermittelt, speichert, verarbeitet und verwendet.

8. Gerichtsstand, anwendbares Recht, Erfüllungsort
8.1 - Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ist das sachlich zuständige Gericht für Wien-Innere Stadt. Eppendorf ist überdies berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.
8.2 - Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten Ansprüche unterliegen dem österreichischen materiellen Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes. Die Vertragssprache ist deutsch.
8.3 - Für sämtliche Lieferungen/Leistungen aus diesem Vertrag gilt als Erfüllungsort der Firmensitz von Eppendorf.

Further specifics and details when purchasing Bioprocess equipment

The following provisions shall apply in addition to the referenced terms and conditions of Eppendorf found in the tab “Terms & Conditions”. This text provides additional explanations for our range of Bioprocess products.

Pricing:
Prices are net excluding any applicable taxes or fees, such as, but not limited to, sales or use tax, excise tax, property tax, VAT, custom duty or associated fees, unless explicitly stated and/or specified by agreed delivery terms.  

Delivery Time:
Delivery times are always an estimate. Expected delivery time will be confirmed by order confirmation after receipt of order, and may be subject to payment terms and other conditions of sale. Time of services to be rendered can deviate and will be scheduled separately.   

Invoicing:
Orders for goods and/or services can be explicitly fulfilled as partial shipments or separate instalments, which can be separately invoiced. Orders including services can be invoiced according to stage of completion of services to be rendered.

Warranty:
Warranty period of 12 months in accordance with our General Terms and Conditions. If not otherwise specified, warranty period starts with day of delivery or after installation, but not later than 60 days from shipment, whichever comes first. Date of delivery is defined as date of transfer of risk of ownership according to agreed    

Services & Support:
Any offered installation support, start up assistance and/or commissioning of equipment will utilize space and/or utilities provided at site. Any preparation of installation site(s), such as, but not limited to, cleaning, connecting to utilities or other construction work, is not part of the provided support.

Cancellation Policy:
Eppendorf reserves the right to charge a cancellation fee to customer in case an order is cancelled before it was fulfilled complete by Eppendorf. A cancellation fee of 15% of total ordered value will be charged if order is cancelled within 4 weeks of order confirmation. A cancellation fee of 30% will be charged if order is cancelled after 4 weeks of order confirmation. A cancellation fee of 60% will be charged if order is cancelled after 12 weeks of order confirmation. If an order is cancelled after it was fulfilled, Eppendorf reserves the right to charge 100% of the ordered value. The cancellation policy is part of the payment terms. Responsibilities shall apply accordingly.

Intended Use and Regulatory Restrictions:

In absence of any intended use statement in documentation or other supplementary terms associated with offered goods and/or services, such goods and/or services are intended for research use only in bioprocessing applications and not intended for, including but not limited to, medical use, clinical or diagnostic use, or direct administration into humans or animals.
Offered goods are not registered for a specific purpose with any regulatory or governmental body, including but not limited to, as medical or diagnostic device.
Ultimate consignee/end-user is responsible to ensure that all applicable laws, local legislation, and any further regulatory requirements are respected, and that personal working with offered goods including those providing and/or receiving services have appropriate and required qualifications and permissions.

Export Control:
Offered goods may require an export license. Application of export license does require full disclosure of the ultimate destination of the goods, intended use, and other details specified from time to time. Offer is nonbinding, as well as other condition of sale will apply, e.g. restrictions for resale of the offered goods. Denial of an export license is regarded as force majeure with the right to withdraw from order. Delay will influence expected delivery time.